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Untersuchte Arbeit: Seite: 7, Zeilen: 9-16, 19-24 |
Quelle: IZMF Seite(n): 1, Zeilen: 36-41, 44-49 |
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Dadurch wurde technisch der so genannten "Handover" ermöglicht, das heißt, dass Gespräche von Funkzelle zu Funkzelle weitergeleitet werden konnten, wenn der Nutzer während des Telefonats seinen Standort wechselte, zum Beispiel während der Autofahrt. Zudem konnte der genaue Aufenthaltsort des Gesprächspartners festgestellt werden. Diese Entwicklung schuf die Grundlage dafür, dass allen Mobilfunkteilnehmern eine bundesweit einheitliche Vorwahl zugeteilt werden konnte12,
[welche nicht zwingend mit der Nutzung eines bestimmten Endgerätes, sondern vielmehr mit der Nutzung einer in das Endgerät einzusetzenden Berechtigungskarte verbunden war.] Die monatliche Bereitstellungsgebühr sank von anfangs 120 Mark auf 19 Mark. Mit rund 850.000 C-Netzkunden zählte das Netz 1993 seine größte Teilnehmerzahl. Durch die wachsende Konkurrenz, bedingt durch die sich paralell entwickelnden technischen Neuerungen im Netzbereich, sank die Teilnehmerzahl im C-Netz stetig, was schließlich dazu führte, dass das System am 31. Dezember 2000 abgeschaltet wurde.13 |
Und im Hintergrund regelte es den so genannten "Handover". Es leitete die Gespräche von Funkzelle zu Funkzelle weiter, sobald der Mobiltelefon-Nutzer während eines Telefonats seinen Standort wechselte, zum Beispiel während der Autofahrt. Auf diese Weise war es möglich, alle Teilnehmer unter einer bundesweit einheitlichen Vorwahl zu erreichen, der 0161. [siehe auch Fußnote 12 in der Dissertation]
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