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Quelle: Friske2007/2008, Seite 10

Bis in die 1990er Jahre wurden sowohl Telekommunikationsdienstleistungen als auch das Postwesen praktisch ausschließlich in einem hoheitlichen Monopol erbracht. Die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen wurde als Bestandteil der Daseinsversorgung erachtet und somit als öffentliche Aufgabe des Staates angesehen.45 Man war der Ansicht, dass nur das staatliche Monopol das Ziel einer flächendeckenden Versorgung zu einheitlichen Bedingungen verwirklichen konnte. Das Erwirtschaften von Gewinnen blieb hierbei völlig außer Betracht46. Grund hierfür war die Annahme, es handele sich bei dem Telekommunikationssektor um ein so genanntes natürliches Monopol. Von einem solchen spricht man, wenn die Nachfrage am wirtschaftlichsten durch einen einzigen Anbieter erfüllt werden kann.47 Ferner war gemäß Art. 87 I S. 1 GG aF. der Bereich der Telekommunikation in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau zu führen.48

Dissertation, Seite 94:

Bis in die 1990er Jahre wurden die Telekommunikationsdienstleistungen praktisch ausschließlich im hoheitlichen Monopol durch die Deutsche Bundespost166 erbracht. Die Erbringung von Telekommunikationsdiensten wurde damals als Aufgabe der Daseinsvorsorge angesehen, die jedenfalls in zentralen Bereichen dem Staat vorbehalten war und nicht privatwirtschaftlich erbracht werden sollte. Grund hierfür war die Annahme, es handele sich bei dem Telekommunikationssektor um ein so genanntes natürliches Monopol. Von einem solchen spricht man, wenn die Nachfrage am wirtschaftlichsten durch einen einzigen Anbieter erfüllt wird.167 Um das sozialpolitische Ziel der Grandversorgung mit Telekommunikationsdiensten zu erschwinglichen und bundesweit einheitlichen Preisen sicherzustellen, ging man des weiteren davon aus, dass es insoweit eines staatlichen, nicht primär auf Erwirtschaftung von Gewinnen zielenden Monopolanbieters bedürfe.