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Original[]

Quelle: MMR aktuell 12/2006 "Mobilterminierungswettbewerb: Eine neue Lösung für ein aktuelles Problem", Prof. Dr. Jörn Kruse, Hamburg. Abgerufen 16:30, 28.3.2011. URL: Link

"5. Vorteile und Probleme Der entscheidende und gravierende Vorteil des Mobilterminierungswettbewerbs ist die Schaffung eines wettbewerblichen Marktes für Mobilterminie- rung, sodass jegliche Regulierung überflüssig wird. Im Gegensatz zur aktuellen Situation wird die Terminierungsleistung also auf einem eigenen Wettbewerbsmarkt angeboten. In beiden Varianten (Großhandelsvariante und Einzelhandelsvariante) würde die Höhe der Terminierungsentgelte auf wettbewerblichen Märkten bestimmt. Man kann erwarten, dass sich effiziente Preise für spezifische Terminierungsleistungen herausbilden. Der Mobilterminierungswettbewerb realisiert also wie bisher das CPP-Prinzip. D.h., das originierende Netz stellt demanrufenden Teilnehmer die gesamte Dienstleistung des Gesprächs von A nach B in Rechnung bzw. leitet diesen Betrag weiter. Damit entfallen alle spezifischen Nachteile von RPP. Gleichwohl wird es zu einer Anpassung der Preisstruktur kommen, da sich die Preiselastizität der Nachfrage nach Mobilterminierung ggü. der jetzigen Situation verändern wird. Im Kontext aller Erlösquellen einesMobilnetzes wird der prozentuale Anteil ggü. der gegenwärtigen Situation verändert. Je nach aktueller Preispolitik, sich neu einstellenden Verhaltensweisen der Kunden und der Wettbewerbsintensität kann er fallen oder sinken. Die eventuellen Probleme des Mobilterminierungswettbewerbs sind eher nachrangig. Die markanteste Veränderung ist, dass der GSM-Standard (wenngleich nur in der Software) modifiziert werden müsste, um die Einbuchung der Endgeräte in alle partizipierenden Mobilfunknetze zu ermöglichen. Dies kann durch eine nationale oder EU-Regulierung oder durch eine internationale Vereinbarung erfolgen. Wenn Letzteres (noch) nicht realisiert werden kann, wäre es gleichwohl möglich, dass ein Land eine solche Umstellung im Alleingang vollzieht. DieMobilfunknetzbetreiber müssten einige Software-Modifikationen in ihrer Netzarchitektur vornehmen. Dies ist zwar mit Kosten verbunden, die jedoch im Vergleich zu anderen regulatorischen Eingriffen relativ gering sein dürften. Weiter muss in die Erhöhung der Kapazität der Register und in solche Netzinfrastrukturelemente investiert werden, die für einen erhöhten Signalisierungsverkehr erforderlich sind. Dies kann allerdings jedes Mobilfunknetz selbst skalieren,"

Dissertation[]

IV.
Der entscheidende und gravierende Vorteil des Mobilterminierungswettbewerbs
ist die Schaffung eines wettbewerblichen Marktes für
Mobilterminierung, sodass jegliche Regulierung überflüssig wird.
Im Gegensatz zur aktuellen Situation wird die Terminierungsleistung also
auf einem eigenen Wettbewerbsmarkt angeboten. In beiden Varianten -
Großhandelsvariante und Einzelhandelsvariante - würde die Höhe der Terminierungsentgelte
auf wettbewerblichen Märkten bestimmt. Man kann
erwarten, dass sich effiziente Preise für spezifische Terminierungsleistungen
herausbilden. Der Mobilterminierungswettbewerb realisiert sich also
wie bisher das CPP-Prinzip. Das heißt, das originierende Netz stellt dem
anrufenden Teilnehmer die gesamte Dienstleistung des Gesprächs von A
nach B in Rechnung bzw. leitet diesen Betrag weiter. Damit entfallen alle
spezifischen Nachteile von RPP. Gleichwohl wird es zu einer Anpassung
der Preisstruktur kommen, da sich die Preiselastizität der Nachfrage nach
Mobilterminierung gegenüber der jetzigen Situation verändern wird. Im
Kontext aller Erlösquellen eines Mobilnetzes wird der prozentuale Anteil
gegenüber der gegenwärtigen Situation verändert. Je nach aktueller Preispolitik,
sich neu einstellenden Verhaltensweisen der Kunden und der Wettbewerbsintensität
kann er fallen oder sinken.
Die eventuellen Probleme des Mobilterminierungswettbewerbs sind eher
nachrangig. Die markanteste Veränderung ist, dass der GSM Standard
(wenngleich nur in der Software) modifiziert werden müsste, um die Einbuchung
der Endgeräte in alle partizipierenden Mobilfunknetze zu ermöglichen.
Dies kann durch eine nationale oder europaweite Regulierung oder
durch eine internationale Vereinbarung erfolgen. Wenn Letzteres (noch)
nicht realisiert werden kann, wäre es gleichwohl möglich, dass ein Land
eine solche Umstellung im Alleingang vollzieht. Die Mobilfunknetzbetreiber
müssten einige Software-Modifikationen in ihrer Netzarchitektur vornehmen.
Dies ist zwar mit Kosten verbunden, die jedoch im Vergleich zu
anderen regulatorischen Eingriffen relativ gering sein dürften. Weiter muss
in die Erhöhung der Kapazität der Register und in solche Netzinfrastrukturelemente
investiert werden, die für einen erhöhten Signalisierungsverkehr
erforderlich sind. Dies kann allerdings jedes Mobilfunknetz selbst skalie-



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ren, je nachdem, welche Rolle es auf dem Markt spielen will. Ebenso wie
ein regulatorisch veranlasster Übergang zu RPP bringt auch ein solcher
zum Mobilterminierungswettbewerb eine Änderung der Erlösstruktur mit
sich. Grundsätzlich kann man sagen, dass nachträgliche Regulierungseingriffe
ordnungspolitisch immer problematisch sind. Sie bedeuten eine Veränderung
der ökonomischen Bedingungen, von denen die Mobilfunknetzbetreiber
bei der Lizenzierung ausgegangen sind und auf die sie ihre
Investitionsentscheidungen ausgerichtet haben. Allerdings muss dies im
vorliegenden Fall mit den konkreten Alternativen verglichen werden. Da
der Mobilterminierungswettbewerb ein „Monopol mit staatlicher Preisregulierung"
in einen wettbewerblichen Markt transferiert, erscheint ein solcher
Eingriff gerechtfertigt. Da der Mobilterminierungswettbewerb keine bedeutsamen
Nachteile aufweist, kann seine Einfuhrung als die ordnungspolitisch
optimale Lösung für das „Terminierungsproblem" betrachtet werden.