VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Kommunalpolitik in einer Gemeinde: Eine Untersuchung am Beispiel von Breuna

von Wolfgang Dippel

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Wd/Fragment 026 15 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2015-03-02 16:24:01 Graf Isolan
Fragment, Gesichtet, Leimbert 1989, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wd

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 26, Zeilen: 15-22
Quelle: Leimbert 1989
Seite(n): 19, Zeilen: 8-11, 15-17
Er hat die Pflicht, Beschlüsse der Gemeindevertretung zu beanstanden, die geltendes Recht verletzen oder das Wohl der Gemeinde gefährden. Der Bürgermeister ist im Gemeindevorstand "Primus inter pares" d.h., er ist Erster unter Gleichen; er ist stimmberechtigter Vorsitzender (vgl. HGO § 65 Abs. 1, § 68 Abs.2), allerdings mit dem Recht des Stichentscheides (vgl. HGO § 68 Abs. 2 Satz 3). Gemäß § 70 (HGO) hat er folgende Aufgaben: Der Bürgermeister ist „primus inter pares“, das heißt, er ist Erster unter Gleichen; er ist stimmberechtigter Vorsitzender (§§ 65 Abs. 1, 68 Abs. 2), allerdings mit dem Recht des Stichentscheides (§ 68 Abs. 2 Satz 3). Seine Aufgaben sind in § 70 geregelt. [...] Er hat die Pflicht, Beschlüsse des Gemeindevorstands oder der Gemeindevertretung nach Maßgabe des § 74 zu beanstanden.

[Seite 7]

§§ ohne Gesetzesangabe sind solche der Hessischen Gemeindeordnung

Anmerkungen

Aus der einleitenden "Einführung in das hessische Gemeinderecht" der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Ohne Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02


[2.] Wd/Fragment 026 34 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2015-03-14 19:44:45 Graf Isolan
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Ramb und Foerstemann 1981, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wd

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 26, Zeilen: 34-37
Quelle: Ramb und Foerstemann 1981
Seite(n): 166, Zeilen: 16-21
Die Ausführungen verdeutlichen, daß die Stellung des Bürgermeisters innerhalb der Gemeinde sich in mehrfacher Hinsicht von derjenigen der Mitglieder der Gemeindevertretung (siehe nächster Abschnitt) und des Gemeindevorstandes abhebt. "Das liegt nicht allein in der Tatsache begründet, daß der Bürgermeister meist [das einzige hauptamtliche Element in der von ehrenamtlich Tätigen geprägten kommunalen Verwaltung ist. [...]"] Die Stellung des Bürgermeisters innerhalb der Gemeinde hebt sich in mehrfacher Hinsicht von derjenigen der Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes ab. Das liegt nicht allein in der Tatsache begründet, daß der Bürgermeister meist das einzige hauptamtliche Element in der von ehrenamtlich Tätigen geprägten kommunalen Verwaltung ist.
Anmerkungen

Bereits vor dem (langen) explizit gekennzeichneten Zitat beginnt die Übernahme von Fremdmaterial.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02



vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20150302162439