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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 27, Zeilen: 25-35
Quelle: Ramb und Foerstemann 1981
Seite(n): 3, Zeilen: 1-13
Aufgrund dieser Tatsache liegt die Vermutung nahe, daß sie Parlamente seien, wenn auch auf unterster Ebene im Staate. In der Literatur wird jedoch überwiegend ein anderes Ergebnis vertreten: Die Gemeindevertetungen [sic] seien keine Parlamente. Dies wird hauptsächlich damit begründet, daß sie überwiegend Verwaltungsaufgaben wahrnähmen und nur ein geringer Teil Ihrer Tätigkeit auf die Rechtsetzung entfalle. Dagegen liege beim Parlament das Schwergewicht bei der Rechtsetzung (vgl. Ramp [sic] u.a. 1985, S. 3). Diese Argumentation wird auf das Gewaltenteilungsprinzip gestützt. Dabei wird übersehen, daß auch unser Grundgesetz dieses Prinzip nicht in der Idealform [verwirklicht hat.]

Ramp [sic], H. / Foerstemann, F.
Die Gemeindeorgane in Hessen.
Köln 1985

Weil die Gemeindevertretungen ebenso wie der Bundestag und die Landtage in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt werden, liegt die Vermutung nahe, daß sie Parlamente seien, wenn auch auf unterester [sic] Ebene im Staate. Die Literatur vertritt überwiegend ein anderes Ergebnis: Die Gemeindevertretungen seien keine Parlamente. Das wird hauptsächlich damit begründet, daß sie überwiegend Verwaltungsaufgaben wahrnähmen und nur ein geringer Teil ihrer Tätigkeit auf die Rechtsetzung entfalle. Bei einem Parlament liege das Schwergewicht hingegen bei der Rechtsetzung.1

Diese Argumentation stützt sich auf das Gewaltenteilungsprinzip. Sie übersieht dabei, daß auch unser Grundgesetz dieses Prinzip nicht in der Idealform verwirklicht hat.


1 Forsthoff S. 550 f.; wohl auch Wolff, II, S. 204; Beer, S. 66 ff.; Schneider/Manz, § 9 Erl. 2; zu dem gleichen Ergebnis kommt Wurzel, S. 170 ff., jedoch mit differenzierter Begründung. Viele dort angeführte Argumente treffen auf den hessischen Kommunalverfassungstypus nicht zu.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Der erstgenannte Autor der Quelle heißt Ramb.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02