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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 237, Zeilen: 5-27
Quelle: Wikipedia Ehrverletzung 2005
Seite(n): 1 (Onlinequelle), Zeilen: -
Die Ehrverletzung, es gibt sie nach wie vor, ist im deutschsprachigen Raum ein juristischer Begriff. Darunter fallen die Straftatbestände Üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung1100.

In alten Rechtskodizes, z. B. im Stadtrecht von Laufenburg in der Schweiz von 1526 oder in der Landesordnung des Erzherzogthums Österreich unter der Enns von 1573 werden schmehung und eerverletzung oder iniuria und ehrverletzung als strafwürdige Vergehen gesehen und sehr ernst genommen: „so soll derselb ehrverletzer ... zwyfache straf ... zelyden schuldig syn“.

Eine Straftat wegen Ehrverletzung wird in der neueren deutschen Rechtsprechung differenziert betrachtet: So entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 10. Oktober 19951101 zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz bei Kollektivurteilen über Soldaten, dass die Äußerung „Soldaten sind Mörder“ nicht automatisch strafwürdig sei, sondern unter das Recht der Meinungsfreiheit fiele. Gleichzeitig zog das Gericht aber auch die Möglichkeit einer erneuten Verurteilung der Antragsteller in Betracht, wenn die Behauptung sich auf einzelne Soldaten, sprich: auf Personen, beziehe.

Die Ehrverletzung entsteht also dadurch, dass jemand über einen anderen eine Tatsache behauptet und verbreitet, die geeignet ist, diesen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.


1100 http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ehrverletzung&printable=yes, zuletzt abgerufen 1. 11. 2005, 10.25 Uhr (auch zum folgenden).

1101 AZ: 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92 und 1 BvR 221/92.

Die Ehrverletzung ist im deutschsprachigen Raum ein juristischer Begriff, der durch Paragrafen sowie die gängige Rechtsprechung definiert ist. Darunter fallen die Straftatbestände „Üble Nachrede“, Verleumdung und die Beleidigung.

In alten Rechtskodizes, z. B. im Stadtrecht von Laufenburg in der Schweiz von 1526, oder in der "Landesordnung des Erzherzogthums Österreich unter der Enns" von 1573, werden „schmehung und eerverletzung“ bzw. „iniuria und ehrverletzung“ als strafwürdig benannt und sehr ernst genommen: „so soll derselb ehrverletzer ... zwyfache straf ... zelyden schuldig syn“. Doppelte Bestrafung wird also in der österreichischen Landesordnung von 1573 gefordert.

Eine Straftat wegen Ehrverletzung wird in der deutschen Rechtsprechung unter Umständen sehr differenziert betrachtet: So entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 10. Oktober 1995 (AZ: 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92 und 1 BvR 221/92) zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz bei Kollektivurteilen über Soldaten, dass die Äußerung „Soldaten sind Mörder“ nicht automatisch strafwürdig sei, sondern unter das Recht der Meinungsfreiheit fiele. Gleichzeitig zog das Gericht aber auch die Möglichkeit einer erneuten Verurteilung der Antragsteller in Betracht, wenn die Behauptung sich auf einzelne Soldaten, sprich auf Personen beziehe.

Die Ehrverletzung entsteht also dadurch, dass jemand über einen anderen eine Tatsache behauptet und verbreitet, die geeignet ist, diesen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Anmerkungen

Die Quelle ist für den ersten Abschnitt angegeben, die größtenteils wörtliche Übernahme danach jedoch nicht ausgewiesen.

Sichter
(Hindemith) Schumann